Bayernserver - Art. 39 BayDiG-E

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Bayernserver - Art. 39 BayDiG-E

In diesem Beitrag

1. Definition des Begriffs

Wie definiert das Gesetz den Begriff?

Der Gesetzentwurf vom 9. Dezember 2021 (LT-Drucksache 18/19572) definiert den Begriff Bayernserver Dienste in Artikel 39 wie folgt: „(1) Die für die Digitalisierung der staatlichen öffentlichen Verwaltung erforderlichen Infrastrukturen, insbesondere Leitungen, Server und Programme, sind nach Stand der Technik und der angemessenen Verfügbarkeit einzurichten und vorzuhalten. (2) 1Die staatliche öffentliche Verwaltung betreibt im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sowohl ein zentrales Rechenzentrum als Dienstleister für den IT-Betrieb der Staatsverwaltung und der Fachgerichte als auch ein spezialisiertes Rechenzentrum für den IT-Betrieb im Bereich der Steuerverwaltung und für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Bayernserver).“

Wie versteht die Gesetzesbegründung den Begriff?

In der Gesetzesbegründung zu Artikel 39 (Seite 80) wird zum Begriff des Bayernportals Folgendes ausgeführt: „Die Verwaltung muss zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig sein. Wenn sich die Verwaltung auf digitale Prozesse stützt, müssen die genutzten Komponenten sicher, verlässlich und dem Stand der Technik entsprechend zur Verfügung gestellt werden. Die Rechenzentren sollen hierbei auch die Kommunen unterstützen.“ […] „Das zentrale Rechenzentrum soll als Bündelungs- und Innovationsmotor der Verwaltung fungieren.“

Wie wird der Begriff aus der Fachperspektive bewertet?

Der Bayernserver stellt die notwendige technische Infrastruktur als zentrales Rechenzentrum zum Betrieb der digitalen öffentlichen Verwaltung bereit und tritt dabei als universeller Dienstleister für die Staatsverwaltung und die Fachgerichte auf.

2. Umsetzung des Begriffs

Welche Handlungsschritte ergeben sich für die Fachperspektive zur Umsetzung des Begriffs?

Der neue Bayernserver soll das bisher im Innenministerium angesiedelte Rechenzentrum Süd und das in Nürnberg ansässige Rechenzentrum Nord unter einem zentralen Dienstleister mit enger Kooperation vereinen. Für den Aufbau eines Bayernservers als zentrales Rechenzentrum für den Freistaat ist es notwendig die bestehenden Systemlandschaften der Ressorts Finanzen, Arbeit und Soziales sowie der Fachgerichtsbarkeiten in das neue IT-Dienstleistungszentrum zu integrieren.

Wie ist derzeit der Umsetzungsstand in Bayern (Status Quo)?

Jüngster Schritt beim Aufbau des Bayernservers ist die Einrichtung eines Kunden-Centers, welches verschiedene staatliche Institutionen zielgerichtet bei der Transformation zur digitalen Verwaltung unterstützen kann. Dabei unterstützen IT-Fachexperten die jeweilige Verwaltung gezielt bei der Konzipierung von nutzerfreundlichen, sicheren und modernen Online-Diensten.

Wo besteht konkreter Handlungsbedarf?

Die Umsetzung des Online-Zugang-Gesetzes erfordert neben der Einführung von umfassenden Softwarelösungen ebenfalls den Aufbau von großflächiger Hardware. Dabei ist es wichtig eine in seiner Gesamtschau resiliente IT-Infrastruktur aufzubauen. Bei der Konzeption ist sind sowohl verschiedene physische Standorte der Server und die Anforderungen an das jeweilige Gebäude zu überprüfen. Ein dezentraler Ansatz kann einen höheren Schutz bei Katastrophen und Cyber-Angriffen bieten und damit eine höhere Datensicherheit gewährleisten.

3. Chancen und Herausforderungen

Welche Chancen bietet die Umsetzung des Begriffs?

Durch den Aufbau eines Bayernservers im Freistaat kann das bayrische Behördennetzwerk einen Digitalisierungsschub erfahren, unabhängiger von externen Partnern werden und eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung neuer digitaler Lösungen einnehmen. Neue Technologie und Methoden können so frühzeitig aufgegriffen und auf Nutzerebene zügig implementiert werden. Die Zusammenführung technischer Infrastruktur unter einem dienstleistungsorientierten gemeinsamen Dach ermöglicht deutliche Effizienz- und Effektivitätssteigerungen, da entwickelte Dienste zentral über mehrere Systeme ausgerollt werden können und die jeweilige Verwaltung dadurch noch einheitlich unterstützt werden kann.

Welche Herausforderungen bringt die Umsetzung des Begriffs für die Fachperspektive mit sich?

Der Aufbau von notwendigen Kernkompetenzen im Bereich des Serveraufbaus und der Vernetzung der Systeme untereinander wird eine wesentliche Herausforderung bei der Umsetzung des Bayernservers. Dies beginnt bereits bei der Personalakquise, da der Arbeitsmarkt in diesem Fachbereich äußerst kompetitiv ist und die Verwaltung mit internationalen Unternehmen um die entsprechenden Talente konkurrieren muss. Eine teilweise Auslagerung an externe Partner ist laut Gesetz zwar möglich, erzeugt jedoch anderseits erneut potenzielle Abhängigkeiten und trägt nicht zum internen Kompetenzaufbau bei. Darüber hinaus wird bei einer dezentralen Standortstrategie die Stärkung der zentralen Backbone-Infrastruktur eine kritische Rolle spielen. Ein weiterer Ausbau des dafür notwendigen Glasfasernetzes ist zudem mit hohem Ressourcenaufwand verbunden.

4. Fazit/Bewertung

Wie bewerten ist die Einführung des Begriffs in die digitalpolitische Diskussion zu bewerten?

Der Aufbau eines Bayernservers mit eigener technischer Infrastruktur inkl. Soft- und Hardware ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft des modernen E-Government. Es ist zu begrüßen, dass auch hinsichtlich der Hardware ein Konzept mit physischen Standorten im bayrischen Raum erarbeitet wird. Gerade jüngste Krisenereignisse haben gezeigt, dass internationale Strukturen und Interdependenzen potenziell fragiler sind als bisher angenommen. Zuverlässige Datensicherheit und Unabhängigkeit von externen Anbietern können mit dem Bayernserver gelebte Realität werden.

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