Förderung digitaler Geschäftsmodelle – Art. 2 S. 2 Nr. 9 BayDiG

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Der Artikel 2 Satz 2 Nummer 9 beschäftigt sich mit der Förderung digitaler Geschäftsmodelle, dies hat insbesondere in der schnell wachsenden digitalen Welt besonderem Stellenwert angenommen. Da sich Bayern als digitaler Gründervater versteht, ist das Ziel so gut es geht diese Aufgabe zu realisieren. Durch die Vielzahl an neuen Unternehmen wächst die Wirtschaft in Bayern stetig, daher möchte der Freistaat bei der digitalen Unternehmensbildung tadellos helfen und diese unterstützen. Bei dieser Aufgabenbewältigung sollen der Aufbau Digitaler Gründerzentren und das Programm „BayStartup“ zur Seite stehen. Damit diesen Vorhaben nichts im Wege steht ist diese gezielte Förderung zur Weiterentwicklung ausgesprochen wichtig. Die digitalen Geschäftsmodelle sind bei dem Wachstum der Volkswirtschaft nicht mehr wegzudenken. Da die Digitalisierung sich immer weiterentwickelt, bietet sie immer neue Möglichkeiten für digitale Geschäftsmodelle. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Artikel mit den wichtigsten Inhalten zur Förderung digitaler Geschäftsmodelle, dabei soll unteranderem erläutert werden was unter den Begriff der digitalen Geschäftsmodelle fällt und welche Anwendungsmöglichkeiten es diesbezüglich gibt. Anschließend wird auf die Kritikpunkte mit möglichen Verbesserungsvorschlägen eingegangen, abschließend werden die Chancen des Artikels thematisiert.

1. Digitale Geschäftsmodelle

Zuallererst muss auf die verschiedenen Merkmale der digitalen Geschäftsmodelle eingegangen werden. Allerdings ist anzumerken, dass der Begriff noch nicht klar definiert ist und es noch Unstimmigkeiten gibt, die die Begriffserläuterung anbelangt. Das erste Merkmal besteht darin, dass Unternehmen ohne digitale Technologien gar nicht existieren würden, folglich stellen digitale Technologien die Grundlage für diese Geschäfte da. Eine weitere Eigenart besteht in der Innovation der digitalen Geschäftsmodelle, sie verfügen immer über Dienstleistungen, die eine Neuheit auf den Markt bringen und sich somit durch Innovation auszeichnet. Bei digitalen Geschäftsmodellen muss angemerkt werden, dass es nicht immer offensichtlich ist, auf welchem Wege der Gewinn generiert wird. So werden bei der Nutzung von herkömmlichen online Websites keine Gebühren verlangt, trotzdem verdienen die Betreiber der Websites Geld. Ziel der digitalen Geschäftsmodelle ist es immer für einen Nutz- und Mehrwert der Benutzer zu sorgen. Das bekannteste digitale Geschäftsmodell, welches bei dieser Gewinnausschüttung involviert ist, ist das Modell der Werbung. Hierbei werden zum Beispiel auf Websites Werbungen geschalten, wodurch die Besitzer der Websites Geld verdienen, zum anderen wird auch Werbung auf sozialen Netzwerken wie auf Instagramm oder auf You Tube platziert.

Eine andere Form des digitalen Geschäftsmodell stellt das Abo-Modell da, dabei handelt es sich um exklusive Dienste, die angeboten werden und auf die zugegriffen werden kann, sobald ein Zugriff auf das Abo besteht. Meistens handelt es sich bei den Abos um Gebühren, die monatlich oder jährlich zu begleichen sind. Das wären Dienste wie die von Netflix, Amazon Prime und Disney Plus.

Im Kontrast zu dem Abo Modell steht das Pay-Per-Use Modell, dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Zahlung für eine einmalige Nutzung von bestimmten Dienstleistungen. Das Modell zeichnet sich dadurch aus, dass nur die tatsächliche Nutzung bezahlt wird, so können zum Beispiel Maschinen pro Benutzung gezahlt werden (z.B. Drucker) oder Filme gekauft werden, die für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen.

Ein anderes Modell stellt das Freemium Modell da, dabei handelt es sich um Angebote die kostenlos wahrgenommen werden können, allerdings mit Einschränkungen verbunden sind. Es können aber auch freiwillige Käufe (Abos) getätigt werden, welche mehr Möglichkeiten bei der Benutzung der Dienste einräumen. Dabei wäre Spotify ein konkretes Beispiel, hierbei handelt es sich um eine Musikstreamingapp bei dem kostenlosen Zugriff auf die Musik besteht, allerdings werden einem bei dem Abschluss eines monatlichen Abos mehr Möglichkeiten geboten, welche die Benutzung attraktiver gestaltet. So werden Nutzer bei einem Abonnement nicht mehr von Werbung, die zwischen der Musik geschaltet, wird gestört. Außerdem können sie so oft sie möchten Lieder überspringen oder zurückspulen, dies ist bei der kostenlosen Funktion beispielsweise nicht möglich.

Des Weiteren gibt es das sogenannte E-Commerce, dabei handelt es sich um das Betreiben von Websites. Allerdings zeichnet es sich dadurch aus, dass Drittanbieter ihre Produkte auf diesen Websites verkaufen können. Die bekanntesten Anbieter sind in dieser Branche sind Amazon und E-Bay. Bei dem Modell, wie es E-Bay und Amazon anbieten handelt es sich um das sogenannte Marktplatz-Modell. Konzepte, die in dem letzten Jahre an stetiger Beliebtheit dazugewonnen haben, sind die sogenannten Sharing-Modelle. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Car-Sharing oder Scooter-Sharing, bei dem Benutzer sich meistens ein Produkt teilen können, oder das gleiche Produkt für mehrere Menschen zur Verfügung steht. Mittels einer App haben die Nutzer Zugriff auf die zu Verfügung stehenden Modelle, worüber auch die Kosten, die bei der Benutzung anfallen bezahlt werden.

2. Merkmale der digitalen Geschäftsmodelle

Ein zentrales Merkmal besteht darin, dass die Kundengewinnung bei digitalen Geschäftsmodellen rein über das Internet erfolgt. So wird kaum auf herkömmliche Werbung zurückgegriffen, da sich diese nicht als ganz so effektiv erweist. So werden meistens nur Anzeigen auf Websites für die Kundengewinnung geschalten. Zum anderen sind viele digitale Geschäftsmodelle innovativ, sie stellen also Dienste zur Verfügung, die es zu vor noch nicht gegeben hat. Taxis konnten nicht über das Handy gerufen und auf selbem Wege bezahlt werden, bevor es Apps wie Uber oder MyTaxi gab. Überdies muss die Transaktion wiederholbar sein, andernfalls handelt es sich nicht um ein digitales Geschäftsmodell. Ein unabdingbares Merkmal besteht darin, dass in jedem Fall für das Angebot bezahlt werden muss, es reicht also nicht aus nicht einfach nur eine Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, die aber nicht bezahlt wird.

3. Voraussetzungen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung bei der Förderung für digitale Geschäftsmodelle (Kritik)

Ein zentraler Punkt bei digitalen Geschäftsmodellen stellt die optimale Versorgung mit der digitalen Infrastruktur da, sie ist in dieser Thematik nicht wegzudenken. Dabei ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser die einzig verlässliche Option für die Zukunft. Die kommunalen Unternehmen stehen neben dem Ausbau mit Glasfaser auch für die Ausgestaltung mit 5G bereit. Diese Maßnahmen werden aktiv von den einzelnen Unternehmen unterstützt. Allerdings kommt es bei dieser Aufgabenbewältigung immer wieder zu Engpässen bei den Unternehmen, aus diesem Grund braucht es Förderungsmaßnahmen. Die Chancengleichheit beim Ausbau der Glasfaser stellt eine von drei Maßnahmen da. Dabei geht es darum, dass alle Gebiete in Bayern flächendeckend gleich mit Glasfasern ausgestattet werden sollen, egal ob es sich dabei um den ländlichen oder städtischen Raum handelt. Der Hintergrund ist der, dass oftmals nur lukrative Regionen mit digitaler Infrastruktur versorgt werden. Dies würde aber Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Perspektive einschränken. Aus diesem Grund ist eine Chancengleichheit bei der digitalen Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Es liegt auch in der Aufgabe der Politik für Chancengleichheit zu sorgen. Zudem geht es darum, dass die Kooperation den Ausbau des 5G-Netzes und Glasfaser vorantreiben soll. Dabei kann auch eine Nutzungsvereinbarung dafür sorgen, dass der Ausbau schneller und kosten günstiger abläuft. Hierbei nimmt die Politik eine Aufsichtsposition ein, die darin besteht, dass die Kooperation auf einer gleichen Ebene stattfindet.

Als letzte Maßnahme nehmen Kommunale Unternehmen eine wichtige Aufgabe beim flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen ein. Damit die Erweiterung des digitalen Netzes problemlos ablaufen kann, müssen Unternehmen besser in die politische Planung mit einbezogen werden. Dabei kann „die Verknüpfung der Bayerischen Gigabitrichtlinien mit dem Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm [...] einen wesentlichen Beitrag leisten“. Damit das Vorhaben effizient ablaufen kann, ist ein beidseitiger Datenaustausch mit den einzelnen Behörden unabkömmlich, dies muss mit landesweiten Standards, bezüglich der Datenform, verknüpft sein. Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Digital Responsibility dar, welche die Verantwortung von digitalem Handeln darstellt und auch für eine positive Entwicklung von Unternehmen beitragen würde. So ist es gerade in unserer heutigen Zeit umso wichtiger, dass es einen stärkeren Austausch zwischen Wirtschaft und Politik gibt. Dieses Vorhaben ist bei der Förderung von digitalen Geschäftsmodellen nicht wegzudenken, da es gerade auch darum geht, dass kleinere Unternehmen gefördert werden, diese Förderung erfolgt meist durch staatliche Fördermaßnahmen und hierbei ist ein voll umgänglicher Austausch beider Seiten maßgebend.

4. Fazit

Mit dem BayDiG besteht eine besondere Möglichkeit digitale Geschäftsmodelle zu fördern. Hierbei entsteht ein Nutzen für mehrere Akteure. Zum einen profitiert die gesamte Wirtschaft Bayerns davon, wenn gute Fördermodelle vorhanden sind. Zum anderen profitiert der Nutzer der verschiedenen Angebote, bei einer breiten Auswahlmöglichkeit. Der vorschreitenden Weiterentwicklung der digitalen Welt und somit auch die Möglichkeiten für digitale Geschäftsmodelle wird nichts mehr im Wege stehen, sobald die nötigen Rahmenbedingungen und Kritikpunkte in dem BayDiG festgehalten sind.

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