Digitale Qualifizierung der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung II - Art. 7 BayDiG-E

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Digitale Qualifizierung der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung - Art. 7 BayDiG-E

In diesem Beitrag

1. Definition des Begriffs laut Gesetz, Verständnis der Gesetzesbegründung, Verständnis aus Fachperspektive

Absatz 1 erklärt, dass durch geeignete Maßnahmen die digitale Qualifizierung der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung gefördert werden soll. Als geeignete Maßnahme wird in Absatz 2 der Einsatz von nutzerfreundlichen digitalen Verfahren und Anwendungen, sowie die Einrichtung von Telearbeitsplätzen genannt, diese Maßnahmen dienen der digitalen Barrierefreiheit. Ziel der Maßnahmen ist die Gewinnung, Bindung und Entwicklung von IT- Fachkräften in der bayerischen Staatsverwaltung. Der Artikel nennt die Einrichtung von Telearbeitsplätzen und die angemessene Fort- und Weiterbildung von betroffenen staatlichen Bediensteten, als Definition von digitaler Qualifizierung für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung. Digitale Weiterbildung und Qualifizierung wird benötigt, um die Nutzung digitaler Angebote und eine nutzerfreundliche Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und er öffentlichen Verwaltung und Behörden zu ermöglichen. Laut Gesetzesbegründung enthält die Vorschrift Regelungen zur Personalgewinnung von IT- Fachkräften und zur Weiterbildung und entsprechenden Qualifizierung der Bediensteten in den Behörden. Hier wird auch durch die Schaffung eines „Digital Campus“ näher die Umsetzung erläutert. Außerdem heißt es in der Gesetzesbegründung weiter, dass Absatz 2 klarstellt, dass die Binnendigitalisierung der Verwaltung maßgeblich zum Wohle der Beschäftigten erfolgt. Absatz 3 konkretisiert, zufolge der Gesetzesbegründung die Qualifizierungsaufgaben für die Fälle der Einführung neuer IT oder E-Government-Verfahren sowie bei wesentlichen Erweiterungen oder sonstigen Änderungen bestehender Verfahren. Zu Absatz 4 erläutert die Gesetzesbegründung, dass es eine Empfehlung für Gemeinden und Gemeindeverbände und für sonstige unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehende juristische Personen des öffentlichen Rechts enthält. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist es interessant hier den Begriff der Pfadabhängigkeit zu erwähnen. Diese Pfadabhängigkeit bedeutet Stabilität eingespielter Praktiken und Abläufe in der Produktion und Organisation in jedem erdenklichen Rahmen. Durch die Digitalisierung, müssen mache Prozess aber geändert werden, dann gibt es die Möglichkeit einer drastischen, selektiven oder keiner Anpassung. Bisher wurde bei der Qualifizierung von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung die Strategie der selektiven Anpassung gewählt. Oft ist es so, dass Umstände die durch eine Pfadabhängigkeit festgefahren sind, auf Grund von hohen Transaktionskosten für einen Wechsel, nicht geändert werden. Das BayDiG wirkt dem nun entgegen.

2. Handlungsschritte aus Fachperspektive zur Umsetzung des Begriffs

Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist die Einbindung aller politischen Ebenen von kleinen Gemeinden bis hin zur bayerischen Landesebene wichtig. Im Sinne der Politikwissenschaft ist bei den Handlungsschritten ein Rahmen eines „bottom up“ Prozesses bei der Umsetzung einzuführen. Im Gegensatz zum Top-down-Ansatz, bei dem höhere Autoritätspersonen, Ziele festlegen und Wege dorthin bestimmen, die dann auf die Aufgaben der Mitarbeiter der unteren Ebenen übertragen werden. Der Bottom-up-Kommunikationsstil, den ich aus politikwissenschaftlicher Perspektive bei der Qualifizierung des Verwaltungspersonals empfehlen würde, zeichnet sich durch eine gemeinschaftliche Umsetzung aus. Die Einbindung von Mitarbeitern aus verschiedenen Ebenen ist sinnvoll, da diese unmittelbar betroffen sind und praktische Ansätze so mit einfließen lassen können. Der erste Handlungsschritt wäre somit den Bedarf und die Bedürfnisse der Mitarbeit zu erörtern, um dann im nächsten Handlungsschritt ein passgenaues Förder- und Qualifizierungsprogram für die Mitarbeiter zu entwickeln.

3. Umsetzungsstand in Bayern und Handlungsbedarf

Zum Umsetzungsstand lässt sich festhalten, dass der Freistaat Bayern im Bereich der „digitalen Verwaltung“ bereits frühzeitig auch rechtlich auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagiert hat. Im Rahmen des Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458) lieferte der Freistaat digitale Verwaltungstätigkeit der Behörden. Mit mehreren Fachgesetzen wurde bereits die Digitalisierung der Verwaltung konsequent vorangetrieben. Außerdem wurde bereits das Nachtragshaushaltsgesetz 2018 umgesetzt, das ein Maßnahmenpaket zur Optimierung der Personalgewinnung und Stärkung der Personalbindung im IT-Bereich umfasst. Wichtig für den bisherigen Umsetzungsstand ist auch, dass es zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten gibt, also einen Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften und die Möglichkeit zur schnelleren Verbeamtung. In der öffentlichen Verwaltung sind die Mehrheit der Arbeitsstellen klassische „Bürojobs“ und besonders diese Art der Arbeit wird von der Digitalisierung erfasst werden, da Mitarbeiter mit Routinejobs, die manuell Daten verarbeiten ein hohes Risiko tragen, vom Computer früher oder später ersetzt zu werden (Kollmann & Schmidt, 2016). Der Gesetzgeber hat den großen Handlungsbedarf erkannt, das zeigt beispielsweise die neu gegründete bayerische Agentur für Digitales (byte), diese soll als Digitalisierungspartner für die bayerischen Ministerien und Behörden bei der Umsetzung von digitalen Projekten und Produkten unterstützen (Bayerisches Staatsministerium für Digitales, 2022). Mit Stellenanzeigen werden gerade Experten gesucht, um eine eigene digitale Expertise für den Freistaat Bayern aufzubauen. Großer Handlungsbedarf besteht auch beim Aufbau eines zentralen E-Government-Portals, dass möglichst viele Angebote von Bund, Ländern und Kommunen bündelt, die wiederum so nutzerfreundlich aufbereitet werden, wie es heute Standard im Internet ist (Kollmann & Schmidt, 2016). Beispielsweise sollt man in Zukunft per Mausklick ein Unternehmen anmelden können oder einen Reisepass zu verlängern können (Kollmann & Schmidt, 2016). Die Qualifizierung der Mitarbeiter ist für diese Umstrukturierung ist ein Schlüsselfaktor. Der Umsetzungsstand in Bayern ist deswegen noch am Anfang aber durch diese zentrale Beratungs- und Unterstützungseinheit sind wichtige Voraussetzungen für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung getan. Nichtsdestotrotz können nicht nur neue Mitarbeiter eingestellt werden, die jetzigen müssen auch umfassend geschult werden, weiterhin besteht noch ein großer Handlungsbedarf.

4. Chancen und Herausforderungen

Eine enorme Chance, aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist, dass das Gesetz ermöglicht, die politischen Weichen in Deutschland und Europa für die Qualifizierung der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung zustellen. Laut Staatsministerin Gerlach ist Bayern auf einem guten Weg zum europäischen E-Government Champion zu werden (Bayerische Staatsregierung, 2022). Eine Herausforderung wird sein ein geeignetes Partnerunternehmen bei der Förderung und Qualifizierung der Mitarbeiter zu finden, da deren Einfluss enorm sein wird. Marktführende Technologiekonzerne müssen so schnell wie möglich für das Projekt gewonnen werden.

  1. Fazit, Bewertung und Ideen zur Umsetzung des Begriffs Es müssen genaue Ziele und ein Zeitplan für Qualifizierung festgelegt werden, um den Fortschritt messen und einschätzen zu können. In dieser Hinsicht besteht Nachbesserungsbedarf, da die öffentliche Verwaltung ein attraktiver Arbeitgeber für begehrte Arbeitnehmer künftiger Generationen werden muss. Deswegen muss der Gesetzgeber so schnell wie möglich detaillierte Konzepte zur Qualifizierung und Weiterbildung transparent machen, damit potenzielle, zukünftige Mitarbeiter die Chancen und Möglichkeiten erkennen und dann ergreifen können. Durch den Aufbau einer internen Qualifizierungsplattform könnten die Mitarbeiter jederzeit Weiterbildungen online durchführen. Durch die zentrale Plattform können dort Fragen gestellt werden die schnellstmöglich von Bots oder von Mitarbeitern beantwortet werden. Ohne Leistungsdruck und Stress könnten die Mitarbeiter so in ihrem eigenen Tempo die Plattform zum Lernen nutzen. Da jeder andere Voraussetzungen mitbringt können verschiedene Workshops und Übungen übersprungen oder bei Bedarf wiederholt werden.

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