Digitale Daseinsvorsorge & digitale Infrastrukturen – Art. 2 S. 2. Nr. 3 BayDiG

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In diesem Beitrag

1. Definition

Die Digitale Daseinsvorsorge umfasst die digitalen Infrastrukturen, Dienstleistungen und Güter, welche für eine Teilhabe an der digitalen Gesellschaft, sowie für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und digitale Souveränität von grundlegender Bedeutung sind. Die Digitale Daseinsvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie im Freistaat Bayern. Sie bezieht sich auf die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit digitaler Angebote und Dienstleistungen. Dazu zählen etwa der Breitbandausbau, cloudbasierte Dienste und sichere Identitätsmanagement Systeme, wie die digitale Identität. Der Begriff der digitalen Infrastrukturen ändert sich mit fortschreitendem Stand der Technik.

2. Rechtliche Einordnung

Art. 2 BayDiG beschreibt die „Metaziele“ der Förderung der Digitalisierung im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Metaziele werden laut Gesetzesbegründung dabei nicht nur „formal-systematisch, sondern auch materiell- inhaltlich an den „Anfang“ des BayDiG“ gestellt. Der Freistaat Bayern, in Form der Staatsregierung, wird verpflichtet, mit zielgerichteten Maßnahmen zum Ausbau der Digitalisierung beizutragen. In Art. 2 Satz 2 werden wesentliche Schwerpunkte für die Digitalisierungsmaßnahmen im Freistaat Bayern gesetzt. Diese Liste der Schwerpunkte ist dabei nicht abgeschlossen und definiert lediglich gesetzgeberische Zielvorgaben, die entwicklungsoffen von den jeweils zuständigen Ressorts der Staatsregierung näher ausgestaltet und verwirklicht werden sollen. Art. 2 Satz 2 Nr. 3 beschäftigt sich letztlich mit der Zielbestimmun die Digitale Daseinsvorsorge, sowie die digitalen Infrastrukturen zu stärken und für eine digitale Inklusion und Teilhabe zu sorgen.

3. Praktische Umsetzung und Chancen

Die digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Daseinsvorsorge und trägt sowohl zur Verbesserung der Lebensqualität als auch zur Verbesserung der Standortattraktivität und Wirtschaftlichkeit bei. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen und so die Lebensverhältnisse anzugleichen. In Art. 2 Satz 2 Nr. 3 wird die Förderung leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen exemplarisch hervorgehoben. Damit sind nicht nur mobile und kabelgebundene Breitbandnetze, sondern auch digital gesteuerte Versorgungsinfrastrukturen, intelligente Energienetze, Smart City aber auch die digitale Steuerung von kritischen Infrastrukturen gemeint. Wenngleich der aktuelle Stand der digitalen Infrastrukturen in Bayern gut ist, so gibt es etwa ein umfangreiches Netz an digitalen Diensten und Angeboten im Bereich des E-Government oder eine Förderung des Breitbandausbaus im Zuge der Glasfaser-Initiative zur Schaffung einer gigabitfähigen Infrastruktur bis 2025 oder die Initiative BayernWLAN und die 5G-Initiative für besseres, frei zugängliches Internet, ist es wichtig ländlich geprägte Regionen nicht zu vernachlässigen. Gerade hier gibt es häufig noch weiße Flecken auf der digitalen Landkarte, die zügig geschlossen werden müssen. Darüber hinaus müssen bei der Umsetzung der digitalen Daseinsvorsorge zwingend datenschutzrechtliche Anforderungen und Aspekte der Datensicherheit mitgedacht werden. Dies bedarf einer Kooperation zwischen Regierung, Bürgerinnen und Bürgern, sowie Unternehmen, um die Akzeptanz und das Vertrauen in digitale Dienstleistungen zu erhöhen. Dabei dürfen kleine und mittelständische Unternehmen nicht vernachlässigt werden. Hier gibt es einen erhöhten Förder- und Unterstützungsbedarf, um dafür Sorge zu tragen, dass große Unternehmen keinen Wettbewerbsvorteil erzielen.

4. Kritik

Digitale Daseinsvorsorge und digitale Infrastrukturen sind Grundvoraussetzungen für die Teilhabe an digitalen Prozessen. Infolgedessen werden die im BayDiG aufgeführten Bemühungen partei- und verbändeübergreifend begrüßt. Nichtsdestotrotz gibt es einige Kritikpunkte, die die Ausgestaltung der Normen im BayDiG, sowie die tatsächlichen Fortschritte im Bereich Infrastrukturverfügbarkeit betreffen. So sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Bayern die Gefahr der geographischen und sozialen Spaltung zischen Regionen mit gutem Breitbandausbau und Regionen mit unzureichendem Zugang insbesondere im Bereich der gleichwertigen Lebensverhältnisse. Die zentrale Forderung hierbei ist die Manifestierung eines Anspruchs auf uneingeschränkten, sicheren und geschützten Zugang zu einer Datenleitung für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen im gesamten Freistaat Bayern. Auch der Bayerische Bauernverband mahnt Nachbesserungen im Bereich der Versorgung von digitalen Infrastrukturen im ländlichen Raum an. So solle bei der Gigabit-Strategie nachgebessert werden und Glasfaseranschlüsse auch bis in die Gebäude und Ställe auf dem Land verlegt werden. Darüber hinaus solle 5G als Mobilfunkstandard auch in ländlichen Regionen etabliert werden. Außerdem bestünde die Notwendigkeit von staatlichen Förderprogramme für wirtschaftlich schwächere Landwirte und Unternehmen. Nur so könne der ländliche Raum als Wirtschaft-, Arbeits- und Wohnstandort attraktiv gehalten und die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Bayern auch wirklich gewährleistet werden. Der Sozialberband VdK Bayern betont, dass für Personen, welche sich weder Endgeräte noch Internetzugang leisten könnten flächendeckende und kostenfreie Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum etabliert werden müssten. Darüber hinaus bedürfe es eines Unterstützungsprogrammes beim Erwerb von Hard- und Software oder die Zurverfügungstellung von barrierefreien Bedienungsterminals. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern begrüßen zwar die Absichtserklärungen im BayDiG, bemängeln jedoch, dass es an konkreten Maßnahmen und Regelungen zur Erreichung der Metaziele fehlt. Sie schlagen vor, um einen schnelleren Mobilfunkausbau zu ermöglichen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu bündeln und gemeinsam auszurichten. Des Weiteren könne durch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen die Akzeptanz in der Bevölkerung für digitale Infrastrukturen erhöht werden. Durch die Schaffung von klaren Richtlinien und Verantwortlichkeiten könne zudem mehr Standorte für Mobilfunkmasten und eine Beschleunigung der Genehmigungsprozesse erreicht werden.

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