Digitale Geschäftsmodelle - Art. 2 Nr. 9 BayDiG-E

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Digitale Geschäftsmodelle - Art. 2 Nr. 9 BayDiG-E

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I. Definition

Der Begriff der digitalen Geschäftsmodelle ist im bayrischen Digitalgesetz nicht legaldefiniert und kann sehr weit aufgefasst werden. Aus der Begründung geht jedoch hervor, dass der Gesetzgeber damit potentiell alle Geschäftsmodelle der Digitalwirtschaft meint, also vom einfachen Onlineshop bis zur Plattform, aber auch High-Tech-Produkte. Die Wirtschaftsinformatik versteht unter digitalen Geschäftsmodellen solche, welche den Kunden unter Nutzung digitaler Technologien einen Mehrwert bringen und nicht nur aus dem analogen Austausch von Leistung für Geld beruht. Beispiele hierfür sind unter anderem Plattformen auf denen Kunden und Anbieter zusammengebracht werden.

II. Umsetzung des Begriffs

Die Motivation für die Aufnahme dieses Begriffes liegt in Bayerns Anspruch an sich selbst, das „Gründerland Nr. 1“1 zu werden. Die Gesetzesbegründung sieht als notwendige Maßnahmen dafür u.a. den Aufbau von Gründerzentren, Förderprogramme für junge Unternehmen und die Unterstützung digitaler Geschäftsmodelle. Aus der Perspektive der Wirtschaftsinformatik sind diese Schritte richtig und wichtig, aber die Förderung Digitaler Geschäftsmodelle bedeutet auch, dass man den rechtlichen Rahmen an verschiedenen Stellen dahingehend anpasst, dass Unternehmensgründungen einfacher und schneller möglich werden. Insbesondere die im Gründungsprozess anfallende Bürokratie durch den Kontakt zu verschiedenen Stellen, sollte auf das Notwendigste reduziert werden. Gründerzentren helfen den Gründern, sich untereinander auszutauschen und können Experimente vor einer Unternehmensgründung erleichtern, weil man hier auch Werkzeuge und Maschinen teilen kann. Sie sollten nicht nur in großen Städten betrieben werden, sondern auch in ländlichen Regionen, um eine Chancengleichheit zwischen Stadt und Land herzustellen und ideenreiche Menschen nicht dazu zu zwingen auch noch in die teuere Stadt zu ziehen. Wo möglich sollten Informationen von öffentlicher Seite frei Zugänglich angeboten werden, dies können Erläuterungen zum Gründungsprozess sein oder auch Aufzeichnungen von Workshops wie sie als Live-Veranstaltung schon angeboten werden. Auch digitale Geschäftsmodelle funktionieren meist nicht ohne Kapitaleinsatz. High-Tech- Produkte, wie zum Beispiel die Ottobahn2 benötigen aufgrund der Entwicklung eines physischen Produktes sogar eine recht hohe Investition. In ganz Deutschland gibt es aber im Vergleich zu anderen Regionen recht wenig Risikokapital, dass bereit steht. Daneben gibt es noch Förderungen für Gründer, welche meistens entweder als Förderkredit oder als Stipendium aufgebaut sind und somit mehr das Überleben des Unternehmers sichern sollen, als die Entwicklung des Unternehmens im Blick haben. Aktuell fördert Bayern bereits das Fördernetzwerk „BayStartUp“, auf welchem neben hilfreichen Informationen rund um das Thema Gründung auch Tutorials zu fachspezifischen Themen angeboten und Finanzierungen von (privaten) Kapitalgebern vermittelt werden. Zusätzlich werden aktuell bereits Kredite über die Landesförderbank angeboten, welche über die Hausbanken abgerufen werden können, so wie man es auf Bundesebene von den KfW- Förderungen kennt. Auch sind an verschiedenen Orten schon Gründerzentren in Planung und teilweise schon in Betrieb, so zum Beispiel der „Makerspace“ der UnternehmerTUM in Garching bei München. Dort werden neben Workshops und Beratungen auch Arbeitsplätze mit Werkzeugen angeboten. Handlungsbedarf könnte in den Beschränkungen der Programme gesehen werden, denn oftmals ist ein Studium Voraussetzung für ein Gründerstipendium. Daneben bestehen oftmals rechtliche Hürden, welche neuen Geschäftsmodellen im Wege stehen.

III. Chancen und Herausforderungen

Der Staat als Risikokapitalgeber hätte eine besonders gute Position: neben der klassischen Rendite, die er direkt aus der Investition (wie ein privater Kapitalgeber) erzielen kann, profitiert er auch noch von den zusätzlichen Steuereinnahmen, die wachsende Unternehmen durch ihren Umsatz und die Löhne an die Mitarbeiter verursachen. Wie der Gesetzgeber selbst erkannt hat, kann er durch die Bereitstellung von offenen Daten selbst Anreize zu Gründungen schaffen (vgl. Begründung zu Art. 14) und damit sogar beinahe kostenlos zur Förderung digitaler Geschäftsmodelle beitragen. Ferner liegen die Chancen bei einer Öffnung für digitale Geschäftsmodelle auch in der Entlastung der Verwaltung. Unternehmen könnten für bestimmte Problemstellungen Lösungen entwickeln, die die Kommunen entlasten. Ein Feld, dass sich hierfür hervorragend eigenen könnte wäre die Überwachung des ruhenden Verkehrs z.B. mit Kamera-Fahrzeugen. In vielen Kommunen ist dies bisweilen ein Minusgeschäft, da es in der jetzigen Form personalintensiv ist, die Straßen zu kontrollieren. Mittels Kameras könnte ein viel größerer Bereich von den gleichen Mitarbeitern überwacht werden, auch die Ausstellung von Bußgeldbescheiden eignet sich hervorragend zur Automatisierung. Während man die meisten neuen Geschäftsmodelle unabhängig betreiben kann, ist bei einer Kooperation mit der Verwaltung darauf zu achten, dass man gewisse Standards beispielsweise beim Datenaustausch einhält, damit die Software sich in die bestehenden Systeme integrieren lässt. Als Gründer hat man es aktuell aber noch ziemlich herausfordernd, all diese Anforderungenzu überblicken und der Verwaltung eine Software anzubieten. Das Erstellen einer Checkliste dafür könnte es kleinen Unternehmen erleichtern, innovative Produkte für die öffentliche Verwaltung auf den Markt zu bringen. Durch die Schaffung von Gründungszentren wird die Vernetzung zwischen den Gründern und Unternehmen gestärkt, wodurch eine höhere Innovationskraft zu erwarten ist. Reformen im Gründungsprozess eröffnen neben den Chancen für schnellere Gründungen auch die Möglichkeit, das Handelsregister zu modernisieren und mittels E-Government-Technologien von den Unternehmen selbst pflegen zu lassen. Digitale Geschäftsmodelle können durch Disruptionen von Märkten zu gesellschaftlichen Kontroversen führen. Dies hat man in der Vergangenheit unter anderem an dem Streit zwischen Uber und den Taxiverbänden gesehen.6 Ein weiteres nennenswertes Beispiel wäre AirBnB, eine Plattform, auf der Wohnungen für kurze Zeit vermietet werden können, manche Anbieter durch ihr Vorgehen aber zu einer Verschärfung des Wohnraummangels in den Ballungsgebieten fördern. Zusätzlich bringen digitale Plattformen auch noch die Gefahren für die Demokratie. Durch Einmischung in Wahlen, wie es in großen sozialen Medien durch gezielte Verbreitung bestimmter Meldungen an die richtigen Nutzer möglich ist. Während sich letztere Effekte durch die Maßnahmen zum digitalen Verbraucherschutz bekämpfen lassen, muss für andere digitale Geschäftsmodelle, die Disruptionspotential haben, eine gesellschaftliche Debatte geführt werden, ob es so überhaupt erstrebenswert ist oder ob man den Status Quo in bestimmten Bereichen lieber beibehalten möchte.

IV. Fazit und Bewertung

Die Förderung digitaler Geschäftsmodelle ist ein zentraler Baustein um das Ziel „Gründerland Nr. 1“ zu werden zu erreichen und ist bereits seit einigen Jahren Teil der bayrischen Politik. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, bedarf es jedoch konkreterer Maßnahmen. Insbesondere sind für die einzelnen Punkte weder eine Quantifizierung noch ein Maßstab genannt, so dass man sich mitunter folgende Fragen stellen könnte: Ist das Ziel erreicht, wenn man innerhalb Deutschland das Bundesland mit den meisten Gründungen pro Einwohner ist? Europaweit? Weltweit? Soll der Erfolg vielleicht am Umsatz gemessen werden? Vor allem sollte man aufpassen, dass man in der Politik nicht zu sehr mit Buzzwords um sich wirft und dabei die praktische Umsetzung außer Augen verliert oder gar an den Bedürfnissen und Wünschen der Bürger vorbei entwickelt und fördert. Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell überwiegend mit Buzzwords beschreiben sind oftmals schwer einschätzbar und mitunter ziemlich kurzlebig. Echte nützliche Innovation kann auch von unscheinbaren Unternehmen ausgehen und dort sehr nachhaltig erfolgen.

Test. Mit dieser Formulierung definiert die Bayerische Staatsregierung in ihrem Entwurf des Bayerischen Digitalgesetzes den Bereich der (vernetzten) Mobilität als eine Zielbestimmung ihrer digitalen Daseinsvorsorge. Unter Digitalisierung wird im Folgenden der „Prozess (…) der auf der intelligenten Vernetzung von Prozessketten und einer durchgängigen Erfassung, Aufbereitung, Analyse und Kommunikation von Daten beruht (…)“ verstanden. Aufgrund der technischen Entwicklungen und Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte werden täglich viele Daten und Informationen gesammelt und deren konstruktive und gemeinschaftsdienliche Nutzung soll durch das neue Gesetz erreicht werden, im vorliegenden Kontext im Bereich der Mobilität. Der Fokus liegt dabei auf dem motorisierten Individualverkehr (v.a. Auto) und dabei vor allem im Bereich autonomes Fahren, insgesamt ist der Begriff jedoch weit zu verstehen und so spielen beispielsweise auch der öffentliche Personennahverkehr oder allgemein die intelligente Vernetzung und Steuerung der Verkehrssysteme eine Rolle. Insgesamt ergeben sich bei der Digitalisierung im Mobilitätsbereich eine Reihe von Chancen und Herausforderungen, die insbesondere aus rechtlicher, technischer und politisch-gesellschaftlicher Perspektive beleuchtet werden können. Wie wichtig die Einschätzbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Geschäftsbetriebs ist, sollte man spätestens durch den Wirecard-Skandal erfahren haben. Auch nach dem Bekanntwerden des möglichen Bilanzbetrugs nahmen verschiedene hochrangige Politiker die Firma international in Schutz und widersprachen der Behauptungen der Medien. Weil sich durch moderne Unternehmen nicht nur die Geschäftsmodelle, sondern auch die Unternehmenskultur und die Arbeitsweise ändert, bedarf es unter anderem bei der Stadtplanung auf diese Veränderungen zu reagieren. So müssten in Wohngebieten zeitweise mietbare Büro- und Meetingräume zur Verfügung stehen. Dies hilft nicht nur jungen Unternehmen, sondern entlastet auch die Städte durch das Wegfallen von Pendelstrecken. Wie oben beschrieben, ist es aus Perspektive des Staates sehr günstig, in Unternehmen durch Risikokapital zu investieren. Entsprechend sollte der Freistaat Bayern hierfür eine ordentliche Summe durch einen Fond zur Verfügung stellen und etwaige Gewinne reinvestieren, anstatt nur an private Kapitalgeber zu vermitteln.

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