Gleichberechtigter Zugang zu Digitalberufen - Art. 2 Satz 2 Nr. 10 BayDiG-E

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Gleichberechtigter Zugang zu Digitalberufen - Art. 2 Satz 2 Nr. 10 BayDiG-E

In diesem Beitrag

1. Definition des Begriffs laut Gesetz, Verständnis der Gesetzesbegründung, Verständnis aus Fachperspektive

In dem Gesetzesparagrafen an sich fehlt eine genaue Definition des Begriffs, was unter einem gleichberechtigten Zugang zu Digitalberufen gemeint ist. Laut Gesetzesbegründung bietet die Digitalisierung attraktive Arbeitsplätze, der Anteil der Frauen ist aber nur gering. Des Weiteren hat der Freistaat, um der genannten Förderung zum gleichberechtigten Zugang zu Digitalberufen gerecht zu werden, die Initiative BayFiD- Bayerns Frauen in Digitalberufen“ gegründet. Als Ziel hat sich die Staatsministerin und ihr Ministerium gesetzt mehr junge Frauen für digitale Berufe zu begeistern, mit Hilfe der Initiative werden 50 Frauen zwischen 18 und 30 Jahren ausgewählt und diese können dann in einem Zeitraum von 1,5 Jahren Einblicke in die digitalen Berufsfelder von großen Partnerunternehmen gewinnen (Bayerisches Staatsministerium für Digitales, 2022). Für einen gleichberechtigten Zugang zu Digitalberufen sind Netzwerke sehr hilfreich, deswegen ist diese Initiative die 2019 gestartet ist, wichtig aber, da ich in meiner Tätigkeit als Werkstudentin bei Microsoft Deutschland im Bereich Corporate Social Responsibility die Unternehmenspatenschaft zu BayFiD betreue, weiß ich, dass die Initiative leider auch auf Grund der geringne Teilnehmerzahl sehr exklusiv ist. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive werden mit der Umsetzung des Begriffs sogenannte „Increasing returns“ also positive Selbstverstärkungseffekte beabsichtigt. Denn durch das Netzwerk, dass sich die Frauen während der Teilnahme an der Initiative aufbauen können, sollen andere Frauen inspirieren werden oder mit Hilfe der Kontakte neue berufliche Perspektiven eröffnet werden.

2. Handlungsschritte aus Fachperspektive zur Umsetzung des Begriffs

Wie beim Wikieintrag zu Art. 2 Satz 2 Nr. 7 wäre der erste notwendige Handlungsschritt die Einführung einer verpflichtenden Digitalkunde in der Schule, da dies eine Möglichkeit ist, allen Kindern und Jugendlichen die notwendigen Skills, wie Programmieren usw. beizubringen. Somit werden die Mädchen und jungen Frauen gleichermaßen an das Thema herangeführt und gefördert.

3. Umsetzungsstand in Bayern und Handlungsbedarf

Die Studie „Digital Kompetenzen in München“ der IHK München Oberbayern befasste sich auch mit der Genderverteilung, laut Studie liegen Frauen mit ihren digitalen Kompetenzen hinten, sie sind aber mit nur 37% in der Studie unterrepräsentiert (IHK München und Oberbayern, 2022). „Von ihnen verfügen nur 36 Prozent über digitale Anwendungskompetenzen. Bei den digitalen Fachkompetenzen ist dieser Wert mit 29 Prozent nochmals niedriger. Bezogen auf die Grundgesamtheit von 662.000 LinkedIn-Mitgliedern sind nur 8 Prozent der Mitglieder Frauen mit Anwendungskompetenzen und nur 7 Prozent Frauen mit Fachkompetenzen.“ (IHK München und Oberbayern, 2022). Diese Zahlen zeigen den großen Handlungsbedarf, dabei ist eine Initiative für wenige Frauen nicht ausreichend.

4. Chancen und Herausforderungen

Chancen, die durch die Umsetzung des Begriffs eröffnet werden, sind, dass Frauen durch die Initiative BayFiD ihr Netzwerk im Bereich digitaler Berufe verbessern können. Andererseits ergibt sich dabei auch die Herausforderung, dass sich die Initiative BayFiD ausschließlich an Frauen wendet, die bereits einen Job im Bereich der Digitalisierung haben. Somit muss sich der Freistaat der Herausforderung stellen Frauen und Mädchen, die noch keine Anknüpfungspunkte zu diesem Tätigkeitsbereich haben, dafür vermehrt zu begeistern, damit diese dann eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Digitalberufe ergreifen.

5. Fazit, Bewertung und Ideen zur Umsetzung des Begriffs

Ich stehe der Formulierung „Gleichberechtigter Zugang zu Digitalberufen“ kritisch gegenüber, da es sich so verstehen lässt, dass Frauen nicht die gleichen Rechte beim Zugang zu Digitalberufen haben. Stattdessen sollte lieber der Fokus, ähnlich wie eigentlich in der Gesetzesbegründung dargestellt, die Förderungen von Frauen im Zentrum der Umsetzung des des Gesetzesartikels stehen. Außerdem nennt die Gesetzesbegründung nur Frauen, während der Gesetzesartikel an sich nur generell von einem gleichberechtigten Zugang spricht. Hier besteht also Nachbesserungsbedarf, ob ausschließlich die Förderung von Frauen gemeint ist, oder ob auch andere gesellschaftliche Gruppen speziell gefördert werden sollen. Wie bereits erwähnt wird BayFiD als Umsetzung des Begriffes genannt, aber die geringe Zahl an Teilnehmerinnen kann nicht zu einem generellen gleichberechtigten Zugang zu Digitalberufen dienen, sondern eher als Leuchtturmprojekt.

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